Kanada LLP: Die steuer- und bürokratiefreie Firma für Digitale Nomaden und ortsunabhängige Unternehmer
Warum eine Kanada LLP in Betracht ziehen?
Unternehmenssteuern nerven Dich? Du hast kein Bock mehr auf den ganzen Papierkram? Die Buchhaltung willst Du, wenn überhaupt nur noch für Deinen eigenen Durchblick machen?
Ach... man wird ja noch träumen dürfen! Außer im Taka-Tuka-Land oder Dubiosistan wird es eine solche Unternehmensform nicht geben, die das ermöglicht.
Aber was, wenn doch…?
Jetzt spitz die Ohren oder ziehe Deine Lesebrille an! Denn heute verrate ich Dir mein Geheimnis: Es geht um die Kanada LLP.
Naja okay, tatsächlich ist es mittlerweile schon ein öffentlich bekannter Geheimtipp. Denn ich habe schon zahlreichen Digitalen Nomaden und ortsunabhängigen Unternehmern dabei geholfen auch eine solche Firmengründung durchzuführen.
Die eierlegende Wollmilchsau, von der ich hier schreibe, ist übrigens eine Kanada LLP. Diese Limited Liability Partnership ist im Gegensatz zur Kanada LP in manchen Provinzen dieser weltweit respektierten G7-Industrienation auch voll haftungsbeschränkt. Goldene Eier legende Wollmilchsau trifft’s wohl eher ;-D
Okay, genug der rosa-roten Lesebrille. Bitte wieder absetzen! Das mit den goldenen Eiern nehme ich zurück. Natürlich gibt es wie bei jedem Offshore-Konstrukt auch bei der Kanada LLP ein paar Kleinigkeiten, die wir besprechen müssen. Dennoch stehen die Chancen sehr gut, dass diese Rechtsform für Dein Unternehmen eine smarte Lösung ist.
Kommen wir also zu den Hard Facts:
Offshore und trotzdem reputabel
Deutsche Kunden sollten keine Probleme mit einer Rechnung von einer Kanada LLP haben. Denn das deutsche Finanzamt ist hier nicht kritisch. Auch wenn es ähnlich klingt, Kanada ist schließlich nicht Panama!
Mir sind von meinem eigenen Business und denen meiner Klienten noch keine Geschäftskunden bekannt, die eine Rechnung einer Kanada Firma abgelehnt hätten. Wieso auch? Immerhin ist Kanada ein wichtiger Markt mit einem stabilen Rechtssystem basierend auf dem weltweit beliebten Common Law. Außerdem gilt Kanada ja nicht gerade als Steuerparadies und ist im Kampf gegen eben solche bei internationalen Abkommen gerne mit dabei.
Als Drittland außerhalb der EU ist die Thematik mit der Umsatzsteuer leicht geklärt. Einfach den folgenden Vermerk auf Deine B2B-Rechnungen schreiben und Deine Pflicht ist getan:
Auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG wird hingewiesen. Der Steuersatz beträgt 19 %.
Da Du als echter Nomade ja keinen Wohnsitz hast, solltest Du wenigstens eine Firma haben. Diese nutzt Du dann einfach als Vehikel für die Anmeldung bei diversen Dienstleistern: Denn ein „CEO of an international company“ mit der Firmen-Kreditkarte hat es beim Mietwagenverleih eben deutlich leichter als ein „obdachloser Backpacker“. Und wenn Du irgendwo kein Touri-Visum bekommst, dann probiere es stattdessen mal als Geschäftsmann mit Business-Visum. Die eigene Firma macht’s möglich!
Aber zu mindestens für die beruflichen Angelegenheiten wirst Du um eine Firma nicht herumkommen. Denn eine Adresse a la „Am Strand 12, 12345 Bali“ wird das deutsche Finanzamt definitiv bei der nächsten Steuerprüfung Deines Kunden bemängeln. Damit kommst Du also nicht weit.
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Keine Steuern mit der Kanada LLP
Apropos Räuber, in Kanada ist die Steuerthematik zu vernachlässigen. Die LLP ist eine sogenannte Flow-Through-Struktur. Das bewirkt, dass solange Du selbst in Kanada keine Kunden hast, Du für Deine internationalen Geschäfte keine Steuern in Kanada bezahlen oder verrechnen musst. Dementsprechend gibt es hier auch keinen Papierkram. Steuererklärung und Buchhaltung ade!
Wenn Du klassischer Auswanderer bist, musst Du Dich natürlich in Deinem neuen Heimatland über lokale Steuergesetze selbst informieren. Das Stichwort für Google heißt hier „CFC-Laws“.
Als Perpetual Traveler ohne Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland, fällst Du ohnehin nicht mehr unter die deutsche Steuerpflicht.
Bedingt keine Steuern in Deutschland
Falls Du (oder auch Dein Partner) jedoch noch in Deutschland ansässig bist, musst Du natürlich Deine Gewinne aus der Kanada LLP (auch: Canada LLP) auch ordentlich bei der Steuererklärung angeben. Auch muss die Firmenbeteiligung innerhalb von einem Monat beim Finanzamt gemeldet werden, da dies sonst eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Laut Außensteuergesetz kannst Du oder Dein Partner jedoch ggf. von einer Freigrenze von 80.000 Euro profitieren. Falls Dein Partner Dir nur pro Forma bei der Firmengründung hilft, kannst Du ja seinen Anteil auf 1 Promille setzen. Dann wird er je nach Erfolg Deines Business vermutlich nicht über die Freigrenze kommen.
Je nach Geschäftsmodell und Regulierungen in Deiner Branche mag es sich sogar noch lohnen, das Business auf dem Papier nach Kanada zu ziehen, selbst wenn Du fest in Deutschland verwurzelt bist. Doch für die (legalen) Details muss hier natürlich der Einzelfall betrachtet werden.
Voraussetzungen
Wie gesagt ist eine Buchhaltung und Berichte in der Praxis nicht nötig. Allerdings müssen LLPs sich jährlich bei der Regierung melden. Dies ist jedoch ein sehr banal gehaltenes Reporting und wird normalerweise von Deiner Gründungsagentur übernommen.
Ebenso das benötigte „Registered Office“. Dies ist die offizielle juristische Anschrift Deines Unternehmens, wo auch das öffentliche Register der Partner physisch hinterlegt sein muss. Dieses Registered Office ist aber nicht mit einer Post-Anschrift oder gar mit einer Niederlassung zu verwechseln. Beide solltest Du ohnehin nicht in Kanada haben, damit ja nicht der Verdacht aufkommt, dass Deine Firma in Kanada Geschäfte tätigt. Wir wollen ja nicht steuerpflichtig werden. Wo kommen wir denn da hin? ;-)
Wie mein Beispiel zeigt, braucht die Kanada LLP in der Praxis keinen Standort. Noch braucht sie ein Geschäftskonto bei einer klassischen Bank. Meine Firma hat auch nach über einem Jahr weder Geschäftskonto noch Niederlassung. Für die meisten anderen Online-Unternehmer wird dies ebenfalls der Fall sein.
Finanz-Infrastruktur
Aber kein Geschäftskonto zu besitzen, bedeutet heutzutage keinesfalls, dass Du nicht dennoch ein IBAN-Konto auf dem Namen Deiner Firma in Deinen Rechnungen angeben kannst. Zahlungsdienstleister wie Wise* schaffen hier Abhilfe. Tatsächlich können meine Kunden den Unterschied zwischen Wise und einer regulären Geschäftsbank von außen gar nicht erkennen.
Kein Mindestkapital nötig
Für die Gründung einer LLP ist kein Mindestkapital oder eine dauerhafte Kapitaleinlage nötig. Zwar sollte offiziell am Anfang ein Grundkapital von etwa 1000 US-Dollar eingezahlt werden, de facto geschieht dies jedoch nur auf dem Papier. Weder ich noch meine Kunden haben sie jemals eingezahlt. Denn diese Einlage kann direkt nach der Gründung sowieso wieder ausgezahlt werden. Von daher beschränkt sie sich in der Realität auf zwei imaginäre Buchungssätze in der ebenso imaginären Buchhaltung. Und da soll noch mal jemand meinen, dass die imaginären Zahlen aus dem Mathematik-Unterricht fürs echte Leben keine Relevanz hätten! :-D
Generell steht auch im notwendigen Partner-Vertrag einiges an offiziellem Bla-Bla. Immerhin handelt es sich hier um eine richtige Partnership, die mitunter auch große Firmen verwenden. Da muss natürlich alles für Dich und Deinen Partner ordentlich geregelt sein. So sind bspw. offiziell jährliche Treffen der Partner angesagt. Wenn Du aber mit einem guten Freund oder Ehepartner Deine Firma gründest, könnt Ihr Euch das ja schenken.
Einziger relevanter Nachteil
Der Nachteil einer LL-Partnership ist eben, dass Du unbedingt einen Partner brauchst. Dies kann zwar auch eine juristische Person sein und im Partner-Vertrag kann genau festgehalten werden, dass sie nichts zu sagen hat. Aber Du brauchst sie.
Am besten fragst Du also einen guten Kumpel oder Verwandten, dem Du vertraust, ob er seinen Namen für die Gründung der LLP hergibt. Im Gegenzug kriegt er dann ja einen festgelegten Gewinnanteil ab.
Dank der Haftungsbeschränkung seid Ihr ja auch gegenseitig abgesichert, wenn der andere Partner Mist baut und Ihr davon nichts wisst. In manchen kanadischen Provinzen gibt es auch eine vollumfängliche Haftungsbeschränkung vergleichbar mit einer deutschen GmbH gegenüber Drittpersonen wie beispielsweise schwierigen Kunden.
Eingebauter Abmahn-Anwaltsfilter
Im Übrigen machen sich Abmahn-Anwälte auch seltener die Mühe, Dich in Kanada zu verklagen. Dies passt nicht in ihr sehr effizientes und optimiertes Massen-Abmahnen. Kanada fällt eben aus dem Schema. Wenn Du also nicht gerade was ganz Furchtbares angestellt hast, wirst Du Deine Ruhe von solchen nervigen Gaunern haben. Dementsprechend entspannt kannst Du dann auch einige Sachen angehen. Deine Firma ist die Letzte, die verklagt wird. Vorher sind eine ganze Reihe deutscher Unternehmen dran. DSGVO lässt grüßen. Natürlich solltest Du Dich immer an alle Gesetze halten.
Einfache Gründung
Im Gegensatz zu vielen anderen Jurisdiktionen ist die Gründung, sofern Du eine gescheite Agentur erwischst, sehr simpel. Melde Dich am besten bei mir und ich vermittle Dich an meine Agentur. Denn mit der falschen Agentur kann es auch sehr leidvoll werden, wie ich bei meinem ersten Anlauf erfahren musste:
So hatte ich zunächst eine Agentur genutzt, die sehr langsam war. Sie wollten alle möglichen Dokumente von mir, die unnötig sind. Aber das wusste ich damals leider noch nicht. Als dann aber nach Monaten endlich alles in trockenen Tüchern schien, haben sie mir dann ohne Nennung von Gründen abgesagt und wollten mich nicht mehr als Kunde bedienen. Ich vermute es lag an meinem nomadischen Lifestyle, der für sie wohl doch noch sehr suspekt vorkam.
Meine jetzige Agentur war hier jedoch viel aufgeschlossener und sie führen mit ihren Klienten auch keinen Papierkrieg. Es werden lediglich ein Identifikations- und Anschriftsnachweis beider Partner benötigt, wobei der Anschriftsnachweis auch beispielsweise eine Webhost-Rechnung sein kann, die an das Scan-Postfach eines Dienstleisters adressiert ist.
Alles für die Gründung nötigen Dokumente dürfen eingescannt und per E-Mail an die kanadische Agentur gesendet werden. Ein persönliches Erscheinen ist für die Gründung nicht nötig.
Auch aller weiterer Papierkram läuft online ab. Kopien und Originale von Gründungsdokumenten erhältst Du einige Wochen nach Gründung per Post. Mit der Firma loslegen kannst Du aber schon, sobald Du den Scan des Registrations-Dokumentes per E-Mail erhältst.
Der zeitliche Flaschenhals im gesamten Gründungsprozess ist die Namensprüfung durch die Behörden, die manchmal echt langsam arbeiten. Für einen kleinen Betrag kann hier aber ein Speed-Up beantragt werden, sodass die Gründung schon innerhalb einer Woche geschehen kann. Mein persönlicher Rekord war die Gründung für einen Klienten innerhalb von 3 Tagen.
Kosten
Kommen wir nun zur Gretchen-Frage aller ach so tollen Dinge im Leben. Was kostet das Ganze?
Tatsächlich ist das Ganze mit aktuell etwa 1999 Euro Gründungskosten ein ziemliches Schnäppchen, was dieses Firmenkonstrukt gerade für Beginner nochmal umso attraktiver macht. Und dabei ist auch schon das erste Jahr des Registered Office mit drinnen, was jedes Jahr nochmal knapp 499 Euro Kosten im Jahr verursacht.
Somit ist die Kanada LLP eine der, wenn nicht sogar die günstigste Option der steuer- und bürokratiefreien Offshore-Firmen.
Fazit
Solange Du also ein normaler Online-Unternehmer bist, lohnt es sich auf jeden Fall einmal das Kanada-Konstrukt in Erwägung zu ziehen. Solange Du also keine in Kanada lizenzpflichtige Tätigkeiten (z.B. Mediziner) ausführst und Dein Dropshipping-Produktportfolio keine Drogen oder Kriegswaffen beinhaltet, sollte eine Kanada LLP für Dich kein Problem sein ;-)
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